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Genehmigungen

Bauordnung

Wenn Sie Räume, die bisher anders genutzt waren, künftig als Ihre Betriebsräume nutzen wollen, müssen Sie eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt beantragen. Die Planung gewerblicher Um- und Neubauten sollte ebenfalls rechtzeitig mit dem Bauamt abgestimmt werden. Ferner müssen auch bei Werbeanlagen die Bauordnungsbestimmungen eingehalten werden.

Werbeanlagen

Ansprechpartner

Für Handwerker:

Eintrag in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer

Wenn Sie ein Handwerk oder einen wesentlichen Teil eines Handwerks selbständig betreiben wollen, müssen Sie sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks in die Handwerksrolle eintragen lassen. Ausnahmen für die Eintragung gelten für das Reisegewerbe und reine Industriebetriebe (z.B. Großserienfertigung, Fließbandfertigung). Die handwerksrechtlichen Bestimmungen sehen für die verschiedenen möglichen Rechtsformen unterschiedlich aus.

Das beantragte zulassungspflichtige Handwerk sowie ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe darf nur ausgeführt werden, wenn der Verwaltungsvorgang abgeschlossen ist und die Eintragung in der Handwerksrolle bzw. im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe vorliegt.

Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft
Frau Faust
Kölner Str. 2
50226 Frechen
Tel: 0 22 34 / 5 22 22
Fax: 0 22 34 / 22 903
Internet: http://www.handwerk-rhein-erft.de/

Freiberufler

Die meisten freien Berufe müssen qualifikatorische, aber auch finanzielle und bauliche Voraussetzungen nachweisen ("Geregelte freie Berufe", z.B. Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater).