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Inhalt
Nicht alle Meldestellen informiert
Die erste Anmeldung sollte die Gewerbeanmeldung bei der Abteilung Allgemeines Ordnungswesen der Stadt Kerpen sein. Dort wird die Meldung an verschiedene andere Institutionen, so an
- Finanzamt
- Berufsgenossenschaft
- statistisches Landesamt
- IHK bzw. HWK
- Handelsregistergericht
weitergeleitet. Es ist aber möglich, dass zum Unternehmensstart noch nicht alle erforderlichen Meldungen und Genehmigungen bei der betroffenen Behörde vorliegen.