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Nicht alle Meldestellen informiert

Die erste Anmeldung sollte die Gewerbeanmeldung bei der Abteilung Allgemeines Ordnungswesen der Stadt Kerpen sein. Dort wird die Meldung an verschiedene andere Institutionen, so an

  • Finanzamt
  • Berufsgenossenschaft
  • statistisches Landesamt
  • IHK bzw. HWK
  • Handelsregistergericht

weitergeleitet. Es ist aber möglich, dass zum Unternehmensstart noch nicht alle erforderlichen Meldungen und Genehmigungen bei der betroffenen Behörde vorliegen.