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Namensrechte nicht gesichert

Innerhalb des Genehmigungsverfahrens für eine Gründung werden die Rechte (Firmenname, Patente etc.) nicht geprüft. Die Gründungsgenehmigung wird erteilt, dennoch können rechtliche Probleme auftreten, wenn der z. B. Firmenname bereits vergeben und geschützt ist.

Um festzustellen, ob z. B. der Firmenname bereits existiert oder geplante Verfahren oder Produkte durch Patente geschützt sind, müssen separate Recherchen erfolgen. Wird ein vergebener und geschützter Name genutzt, drohen möglicherweise juristische Auseinandersetzungen über die Rechte, die zu erheblichen Kosten (bei der Umfirmierung) und Problemen (bis zur Geschäftsaufgabe) führen können.