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Inhalt
Naturschutzgebiet
Naturschutzgebiete werden festgesetzt, soweit dies
1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tiere- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder
3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils
erforderlich ist. Die Festsetzung ist auch zulässig zur Herstellung oder Wiederherstellung einer Lebensgemeinschaft oder Lebensstätte im Sinne von Punkt 1.
1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tiere- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder
3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils
erforderlich ist. Die Festsetzung ist auch zulässig zur Herstellung oder Wiederherstellung einer Lebensgemeinschaft oder Lebensstätte im Sinne von Punkt 1.