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• Baugebiet Lechenicher Weg
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Inhalt
Bodenordnung durch Umlegung
Im Grunde ist die Umlegung nicht mehr als ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Die rechtliche Regelung ist in den §§ 45 – 79 des Baugesetzbuches enthalten. Die Umlegung dient dazu, zweckmäßig gestaltete Grundstücke mit den dazugehörigen Staßen und Grünflächen zu schaffen. Grundlage für die Neugestaltung ist im Normalfall ein vom Rat der Stadt Kerpen beschlossener Bebauungsplan.
In der Umlegung bleibt das private Eigentum grundsätzlich erhalten, Enteignungen werden vermieden. Mit der Umlegung können bebaubare Flächen bereitgestellt werden, die – gerade in Kerpen – für den Wohnungsbau, ggf aber auch für das Gewerbe, dringend gebraucht werden.
Gesetzlichen Anforderungen und Grundsätze
- Die neuen Grundstücke müssen nach Größe, Form und Lage den Anforderungen des Baurechts entsprechen.
- Jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer soll möglichst ein gleichwertiges neues Grundstück erhalten.
- Die Wertdifferenz zwischen neuen und alten Grundstücken wird in Geld ausgeglichen.
Konsequenzen und Beispiele
Alle Flurstücke weisen eine erhebliche Tiefe auf. Erschwerend kommt hinzu, dass einige der Grundstücke (vielleicht als Folge von Vererbung) vergleichsweise schmal sind und die ordnungsgemäße Erschließung nicht in jedem Fall gesichert ist.
Die Planung nach dem neuen Bebauungsplan sieht Wohnnutzung mit kleineren, regelmäßig zugeschnittenen Baugrundstücken sowie einer Erschließungsstraße und einer Gemeinbedarfsflächen (Kindergarten) vor.