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62. Flächennutzungsplanänderung "Bolzplatz Brüggen"

Ziel und Zweck der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Bolzplatzes zu schaffen. Ziel ist die Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“.

LP_62FNPOffenlage
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
15.09.2009
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
19.10.2009 - 20.11.2009
Offenlegungsbeschluss:
06.07.2010
Offenlegung:
08.09.2010 - 08.10.2010
Wirksamkeit:
21.12.2010
Rechtskraft (Veröffentlichung):
15.03.2011
 
Ansprechpartner/in:

Frau Claudia Dieken
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-431

Fax:
02237/589-431

E-Mail:

Raum:
231

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.