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Bebauungsplan Kerpen 332 "Hahnenstraße"

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, den an der Hahnenstraße liegenden Teil des Zentralen Versorgungsbereich Kerpens durch die Sicherung und Weiterentwicklung von Einzelhandelsnutzungen und sonstigen Gewerbebetrieben und Flächen für freiberuflich Tätige gem. § 13 BauNVO sowie dem Ausschluss von unerwünschten Nutzungen auf Dauer zu sichern bzw. zu fördern.
 
Wohnnutzungen in den Obergeschossen sind allgemein zulässig. 
 
Der Bebauungsplan KE 332 „Hahnenstraße“ soll die zukünftig gewünschten Nutzungen entsprechend des Einzelhandelskonzeptes in diesem Teilbereich des Zentrums (Zentraler Versorgungsbereich des Stadtteiles Kerpen) planungsrechtlich sichern.
 
Des Weiteren werden die durch den Bebauungsplan bereits heute als Verkehrsflächen – bzw. verkehrliche Nebenanlagen genutzten, privaten und öffentlichen Bereiche an der Hahnenstraße durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche planungsrechtlich neu geordnet und ihrer derzeitigen verkehrlichen Nutzung entsprechend, gesichert.

LP_KE332neu
Lageplan

 

Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
13.03.2012
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
24.04.2012 - 25.05.2012
Offenlegungsbeschluss:
13.03.2012
Offenlegung:
24.04.2012 - 25.05.2012
Satzungsbeschluss:
03.07.2012
Rechtskraft (Veröffentlichung):
13.07.2012
 
Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.