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Inhalt
Spielautomaten
Zuständige Sachbearbeiterin:
Sachbearbeiterin
Beschreibung
Geldspielgeräte nach der Gewerbeordnung können nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellort den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Gebühren |
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Entscheidung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte (§ 33 c Abs. 3 GewO) |
für Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 3 der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielV) |
für Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 SpielV |
Die Gebühren sind mit Antragstellung fällig.
Benötigte Unterlagen
Formloser Antrag mit Angabe des Aufstellortes sowie Art und Anzahl der Geldspielgeräte
Allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33 c Gewerbeordnung
Im Einzelfall können noch gesonderte Unterlagen notwendig sein, die Ihnen bei der persönlichen Vorsprache erläutert werden.
Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen erfolgen. Sie dürfen die Geldspielgeräte erst dann aufstellen, wenn Sie im Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind.
Rechtsgrundlagen
§ 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung