Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

Bewacherin/ Bewacher

Beschreibung

Mit der Änderung der Gewerberechtsverordnung sind die Kreisordnungsbehörden ab dem 01.08.2017 zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen sowie die regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung nach § 34 a der Gewerbeordnung (Bewachungsrecht).

https://www.rhein-erft-kreis.de/32-ordnung-gewerbeaufsicht/dienstleistung/vollzug-des-bewachungsrechts