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Bebauungsplan Blatzheim 7/5. Änderung

Ziel und Zweck der Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7 ist die Schaffung zusätzlicher überbaubarer Flächen zur Erstellung von Einfamilienhäusern.

Die seit dem 25.07.1994 rechtskräftig gewordene 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 ist inzwischen überwiegend bebaut.

Lageplan BP7/5.Ä.
Lageplan

 
 
 
 
Ansprechpartnerin:

Herr Stephan Peters
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-429

Fax:
02237/589-429

E-Mail:

Raum:
222

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.