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Bebauungsplan Kerpen 352 "Westliche Stiftsstraße"

Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in der Planung und in die Gegebenheiten zu integrieren.

Das Konzept sieht eine Arrondierung der vorhanden Ortslage vor. Durch die wohnbauliche Entwicklung dieser Flächen kann das bereits in der Entwicklung befindliche Neubaugebiet "Stiftsstraße" sinnvoll ergänzt und ein klarer Siedlungsrand erzeugt werden. Zudem soll die bereits vorhandene Wohnbebauung über den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden.

Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches Ziel, welches sich aus dem Leitbild der Kolpingstadt Kerpen ableitet. Durch die Planung soll der Bedarf an günstigem und gut gelegenem Wohneigentum in Form von Einzel- und Doppelhäusern Rechnung getragen werden.


LP g KE 352 früh BB
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
16.07.2013
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
04.10.2013 - 08.11.2013
Offenlegungsbeschluss:
12.05.2015
Offenlegung:
17.06.2015 - 31.07.2015
Satzungsbeschluss:
08.09.2015
Rechtskraft (Veröffentlichung):
31.10./ 01.11.2015
 
Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.