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70. Änderung "Anlage für soziale Zwecke - Flüchtlingsunterkünfte an der Großen Erft"

Ziel und Zweck der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es eine bauleitplanerische Flächensicherung für die Ansiedlung einer Anlage für soziale Zwecke mit der Zweckbestimmung Flüchtlingsunterkünfte an der Großen Erft im Stadtteil Sindorf zu ermöglichen. Zu diesem Zweck soll die derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes von Fläche für Versorgungsanlagen - Zweckbestimmung „Regenüberlaufbecken“ in Fläche für den Gemeinbedarf  Zweckbestimmung - „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ geändert werden.


LP 70FNP Offenlage
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
08.04.2014
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
12.05.2014 - 10.06.2014
Offenlegungsbeschluss:
03.03.2015
Offenlegung:
30.03.2015 - 08.05.2013
Wirksamkeit:
23.06.2015
Rechtskraft (Veröffentlichung):
31.10/ 01.11.2015
 
Ansprechpartner/in:

Frau Jill Karbowiak
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-430

Fax:
02237/589-430

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.