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Bebauungsplan Kerpen 338 "Hahnenpassage"

Ziel und Zweck der Planung ist, für diesen zentralen Bereich des Stadtzentrums des Stadtteiles Kerpen dauerhaft den Bestand und eine Weiterentwicklung von Wohn- und Einzelhandelsnutzungen zu sichern bzw. zufördern sowie eine planerische Neuordnung der Stellplatzsituation zu schaffen.
Durch den Bebauungsplan sollen weiterhin Ziele aus dem vom Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossenen Konzept zur planungsrechtlichen Steuerung von Vergnügungsstätten sowie aus dem Einzelhandelskonzept der Kolpingstadt Kerpn umgestezt werden.

Des Weiteren ist eine Vernetzung der Parkplätze hinter der Apotheke Kölner Straße mit dem von der Marienstraße aus erschossenen Parkplatz  sowie die Schaffung eines neuen "Fußgängerbereiches" von der Hahnenpassage in den "Blockinnenbereich" geplant.


LP KE 338
Lageplan

 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
08.04.2014
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
6.10.2009 - 09.11.2009

Offenlegungsbeschluss:
erneuter Offenlegungsbeschluss:

08.04.2014
12.05.2015
Offenlegung:
erneute Offenlegung:
12.05.2014 - 13.06.2014
15.06.2015 - 31.07.2015
Satzungsbeschluss:
27.10.2015
Rechtskraft (Veröffentlichung):
30.12.2015
 
Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.