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Bebauungsplan Kerpen 10/3. Änderung Neustraße

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes 10/ 3. Änderung „Neustraße“ ist, die Neuordnung von überbaubaren, nichtüberbaubaren Grundstücksflächen sowie die Änderung der auf der Splitterparzelle getroffenen Festsetzungen in eine „Verkehrsgrünfläche bzw. Fläche für den ruhenden Verkehr“, um bei einer späteren Ausbauplanung zur Erschließung der zwischen Hahnenstraße und Neustraße gelegenen Grundstücksflächen über diese Fläche verfügen zu können.

Anstelle des nördlich des verlängerten Meisenweges festgesetzten Baufensters zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, sollen überbaubare Flächen parallel zur Neustraße zur Errichtung eines Einzel- und Einzel-/Doppelhauses ausgewiesen werden.

Mit dieser Ausweisung wird die vorhandene Baustruktur der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10 schon errichteten Einfamilienwohnhäuser aufgenommen.

Lageplan_KE10/3
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
26.04.2005
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
06.06.2005 bis 07.07.2005
Offenlegungsbeschluss:
Offenlegung:
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
Rechtskraft (Veröffentlichung):
18.10.2007

  
Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.