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Bebauungsplan Kerpen 269C Polizeiinspektion Kerpen

Das Ziel des Bebauungsplanes 269 C “ Polizeiinspektion Kerpen “ ist es, durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung “ Polizei “, die planungsrechtliche Grundlage zur Ansiedlung der geplanten Polizeiinspektion Kerpen zu schaffen.

Lageplan BP 269C
Lageplan

 
 
 
Rechtskraft (Veröffentlichung):
20.03.2004
 
Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.