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Inhalt
32. Änderung Neffelweg
Durch die Aufstellung des parallel betriebenen Bebauungsplanes 274 „Neffelweg“ Stadtteil Kerpen soll des Weiteren die Errichtung von 7 freistehenden Wohngebäuden mit maximal 2 Wohneinheiten für den gehobenen individuellen Bedarf ermöglicht werden.
Die 50 m breite Grünfläche wird im Bebauungsplan differenziert in einer Breite von 30 m als öffentliche Grünfläche mit der Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, der verbleibende 20 m breite Streifen parallel zur vorgenannten Fläche als private Grünfläche mit der Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen festgesetzt.
In den dazugehörigen textlichen Festsetzungen werden diese Maßnahmen noch konkretisiert.
Mit der Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes soll auf der östlichen Seite des Neffelweges eine weitere Entwicklung des Ortsteiles Kerpen Langenich in diesem Bereich zum Abschluss gebracht werden.
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.