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49. Änderung Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst

Die wesentlichen Ziele und Zwecke der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die planungsrechtliche Sicherung des Betriebes (Abfallbehandlungsanlage und Kleinanlieferplatz), am Standort "Haus Forst" Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage (Anpassung an den Stand der Technik, Verringerung der betrieblichen Emissionen), Anpassung des Betriebkonzepts an veränderte Umweltrahmenbedingungen sowie die langfristige Sicherung der öffentlichen Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis.

LP_49FNP_n
Lageplan


(Es wird auf die Unterlagen zum Offenlegungsbeschluß des BP MA 313 "Abfallbehandlungsanlage Haus Forst" verwiesen!)
 
 
Verfahrensstand:
 
Einleitungsbeschluss:
29.06.2004
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
15.11.2004 - 17.12.2004
Offenlegungsbeschluss:
20.06.2006
Offenlegung:
25.09.2006 - 27.10.2006
 Wirksamkeit:
24.04.2007
Rechtskraft (Veröffentlichung):
21.12.2007
 
Ansprechpartner:

Herr Jörg Mackeprang
Amtsleiter
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-432

Fax:
02237/589-432

E-Mail:

Raum:
220

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.