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74. Flächennutzungsplanänderung "Windvorrangzonen"

Ziel der Planung ist die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie, die eine Ausschlusswirkung für das gesamte übrige Stadtgebiet entfalten (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Zeitgleich mit der Ausweisung neuer Konzentrationszonen werden die bisher bestehenden Konzentrationszonen (14. Änderung), die nicht der Potentialstudie für Windenergiekonzentrationszonen entsprechen, aufgehoben.

Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen steht das Ziel, möglichst nur Räume mit einer guten Eignung und möglichst wenigen Restriktionen auszuweisen und somit gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu erhalten sowie den Naturhaushalt und das kulturelle Erbe zu schützen.


Lageplan



 
Verfahrensstand:
 
erneuter Aufstellungsbeschluss:
20.04.2021
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
15.06.2021 - 16.07.2021
Offenlegungsbeschluss:
06.06.2023
Offenlegung:
26.06.2023 - 04.08.2023
Satzungsbeschluss:
31.10.2023
Wirksamkeit (Veröffentlichung):
25.01.2024
 
Ansprechpartner:

Herr Stephan Peters
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-429

Fax:
02237/589-429

E-Mail:

Raum:
222

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.