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Inhalt
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine vorübergehende finanzielle Hilfe für allein Erziehende.
Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss:
- 18. Lebensjahr des Kindes ist noch nicht vollendet
- lebt bei nur einem Elternteil, der ledig, geschieden verwitwet oder dauernd getrennt lebt
- erhält von dem anderen Elternteil keinen, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt
Zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen für Kinder ab 12 bis 18 Jahre:
- kein SGB II Bezug des Kindes oder
- Hilfebedürftigkeit nach SGB II kann durch Gewährung von Unterhaltsvorschuss vermieden werden oder
- Alleinerziehender Elternteil verfügt über mtl. Einkommen in Höhe von mindestens 600 € Brutto ohne Kindergeld
Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen für: | ||
2021 | ||
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 174,00 € | |
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres | 232,00 € | |
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 309,00 € |
Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung:
- Gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde Kind
- Nachweis über Feststellung der Vaterschaft
- Aufenthaltsbescheinigung
- vorhandene Unterhaltstitel
- Kontoverbindung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Zusätzlich für Kinder ab 12 Jahre
- aktueller vollständiger Bescheid Jobcenter
Zusätzlich für Kinder über 15 Jahre
- Schulbescheinigung
- ggf. Ausbildungsvertrag
Wir bitten um Kontaktaufnahme per E-Mail an uvk@stadt-kerpen.de
Folgende Angaben werden benötigt:
- Name, Anschrift , Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse, wenn vorhanden
- Namen aller betroffenen Kinder mit Geburtsdatum
- Mitteilung über Leistungsbezug nach SGB II ja /nein
Wir melden uns umgehend und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab.
Für die Dauer der Corona-Beschränkungen bitten wir in allen Fällen ausschließlich um Kontaktaufnahme per E-Mail!
Wir melden uns!
Danke für Ihr Verständnis!