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Umzüge (Karnvel, St. Martin, Schützen)

Zuständige Sachbearbeiterin:

Mona Wetzler
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-272

E-Mail:

Raum:
78

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Umzüge im öffentlichen Verkehrsraum

Zur Durchführung von Umzügen im öffentlichen Verkehrsraum, wie Karnevalsumzügen, Schützenumzügen oder St.-Martins-Umzügen, wird eine Erlaubnis benötigt. 

Erforderliche Unterlagen:
Ausgefülltes Antragsformular
Bei Veranstaltungen, an denen Fahrzeuge teilnehmen, ist eine Kopie der Zulassung, bzw. der Betriebserlaubnis, für nicht zugelassene Fahrzeuge ist die Vorlage eines Sachverständigengutachtens erforderlich.
Die Unterlagen müssen mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht werden. 

Die Gebühr beträgt 21,00 €.

 

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Zur Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, wie Volkswanderungen -läufe oder Radtouristikfahrten, motorsportliche Veranstaltungen, wird eine Erlaubnis benötigt.

Erforderliche Unterlagen: 

  • Streckenbeschreibung (5-fach, Strecke wie im Vorjahr: ja/nein)
  • Streckenplan (5-fach)
  • Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Ausschreibung
  • Ordnerplan (5-fach)
  • Freistellungserklärung (1-fach)
  • Sicherungskonzept (5-fach)
  • Durchfahrtzeiten (5-fach) 

Die Unterlagen müssen mindestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht werden. 

Die Gebühr beträgt je nach Art der Veranstaltung 21,00 bis 150,00€.