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Inhalt
Veranstaltungsleitfaden
Im Stadtgebiet Kerpen werden in jedem Jahr eine Vielzahl von Veranstaltungen durchgeführt. Abhängig vom Ort und der Art der Veranstaltung ist hierfür oftmals die Einholung von Genehmigungen erforderlich. "Wie komme ich an eine Veranstaltungshalle?", "Darf ich öffentliche Flächen nutzen?", "Benötige ich eine Ausschankerlaubnis?", "Wie lange und wie laut darf ich meine Umgebung beschallen?", "Wann und wo darf ich plakatieren?" oder "Wie ist das mit dem Jugendschutz?" lauten nicht selten die Fragen. Damit Sie Ihre Veranstaltung rundum gelungen durchführen können, haben wir für Sie einen Veranstaltungsleitfaden erstellt, der Ihnen bei Ihren Fragen behilflich sein soll.
Öffentliche Veranstaltungen (Schützenfeste usw.) werden zum größten Teil auf öffentlichen Verkehrsflächen abgehalten. Alle Belange (des Veranstaltenden, Nachbarschaft, Natur und Landschaft) müssen in Einklang gebracht werden. Die rechtlichen Vorgaben, die bei der Erlaubniserteilung zu beachten sind, sind überwiegend Unfallverhütungsvorschriften. Diese Regelungen dienen nicht nur der Sicherheit und Ordnung für die Allgemeinheit, sondern vielmehr sind diese Vorschriften Sicherheitsregelungen im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht des Veranstaltenden.
Folgende Aspekte sind für die Durchführung einer Veranstaltung in der Abhängigkeit ihrer jeweiligen Art von Belang:
- Anmietung von Veranstaltungshallen
- Ausschankerlaubnis
- Besondere Gefährdungen
- Erziehungsbeauftragte Person
- Festumzüge und Läufe
- Feuerwerks- und Böllererlaubnis
- Immissionsschutz
- Jugendschutzgesetz
- Jugendschutzrechner
- Jugendschutztelefon
- Marktfestsetzung
- Plakatierung
- Sondernutzung öffentliche Flächen
- Veranstaltercheckliste
- Selbstverpflichtungserklärung des Veranstaltenden
- Verkehrsrechtliche Anordnungen
- Unfallversichert im Ehrenamt