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Inhalt
Beistandschaften
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes zur rechtskräftigen Vaterschaftsfeststellung bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind und/oder zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern, die im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils wohnen. Die gesetzlichen Grundlagen sind in § 1712 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie in § 55 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII zu finden. Die Jugendämter im Rhein-Erft-Kreis haben alles Wissenswerte in einer leicht verständlichen Broschüre zum Kindschaftsrecht zusammengefasst. Unterhaltsberechnugen können anhand der Düsseldorfer Tabelle vorgenommen werden. Die Zuständigkeiten der jeweiligen Sachbearbeiter/innen sind nach Buchstaben geordnet. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und die Geburtsurkunde des Kindes mit.