Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

Bestellte Vormundschaften

Es ist die Aufgabe der Eltern, die Erziehungsverantwortung ihrem Kind gegenüber wahrzunehmen. Sind Eltern jedoch nicht in der Lage, die Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen, wird das Kind unter Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft gestellt. Das Familiengericht überträgt dann einem anderen Erwachsenen die Aufgabe als Vormund (bestellte Vormundschaft).

Zum Vormund kann auch das Jugendamt bestellt werden.

Der Vormund hat dann Elternrechte und wird zu einer wichtigen Person im Leben des Mündels, sowie aller weiteren Beteiligten. Der Vormund vertritt Kinder und Jugendliche in rechtlichen Angelegenheiten und soll für deren Wohlergehen sorgen. Näheres regeln § 1791b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und § 56 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII.

Wird den Eltern oder einem alleinsorgeberechtigten Elternteil nur ein Teil der elterlichen Verantwortung beziehungsweise elterlichen Sorge entzogen, spricht man vor einer Pflegschaft. Die Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, z. B. die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Die Vormünder im Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die betroffenen Minderjährigen (Mündel), deren Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen in den Einrichtungen, Pflegeeltern, Gerichte, Vereine, Schulen, soziale Dienste sowie andere Institutionen und Personen, die mit den Minderjährigen in Kontakt stehen.

Die wichtigsten Aufgaben der Vormünder im Überblick:

  • Wir üben die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche aus und nehmen deren Interessen wahr. 
  • Wir pflegen regelmäßig Kontakt mit den Minderjährigen (Mündel).
  • Wir entscheiden über ihren Lebensort und wählen den Kindergarten, die Schule oder die Ausbildungsstätte.
  • Wir legen mit den Minderjährigen und deren Bezugspersonen die Erziehungsziele fest und beaufsichtigen deren Umsetzung.
  • Wir wählen die notwendigen erzieherischen Hilfen aus und beantragen sie.
  • Wir regeln Belange, die die Gesundheit der oder des Minderjährigen betreffen.
  • Wir verwalten das Vermögen von Kindern und Jugendlichen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, regeln ihre Erbschaftsangelegenheiten und machen Sozialleistungen geltend.
  • Wir vertreten sie in gerichtlichen Verfahren und sorgen für eine angemessene Anhörung und Beteiligung

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Dein Vormund vertritt dich des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (eingetragener Verein) und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (eingetragener Verein).

Mehr zum Thema