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Jugendgerichtshilfe
Zuständigkeit
Abteilung 23.3 - Kinder- u. Jugendförderung, Amtsvormundschaften, Präventionsstelle

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02237/58-102
Telefon
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02237/58-643
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Stefan Leps
Jugendgerichtshelfer
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon
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02237/58-554
Fax
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02237/58-102
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19
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Irina Suttor
Jugendgerichtshelferin
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon
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02237/58-220
Fax
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02237/58-102
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26
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Michelle Pütz
Jugendgerichtshelferin

Telefon
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02237/58-599
Raum
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26
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Fax
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02237/-58-102
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Jugendgerichtshilfe

Beim Klauen erwischt worden? - Wie sage ich es meinen Eltern? Wird es Ärger geben? Komme ich ins Heim oder in den Knast? Erfährt die Schule oder der Arbeitgeber davon? Gibt es eine Gerichtsverhandlung? Bin ich vorbestraft? Und was passiert jetzt? Diese und weitere Fragen kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Kerpen beantworten und darüber hinaus Hilfe anbieten. Es ist ratsam, so früh wie möglich Kontakt aufzunehmen. Die Jugendgerichtshilfe 

  • begleitet Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren gemäß § 38 Jugendgerichtsgesetz im Strafverfahren und berät in allen damit verbundenen Fragen,
  • vermittelt, überwacht und führt richterliche Auflagen und Weisungen gemäß § 10 und § 15 Jugendgerichtsgesetz durch,
  • führt Unterrichtseinheiten an weiterführenden Schulen sowie Informationsveranstaltungen für Eltern, Lehrer, Jugendschöffen und andere Interessierte durch.

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