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Sperrgut

Was ist  Sperrgut?

Sperrgut Definition von Sperrgut laut Abfallbeseitigungssatzung:
"Sperrgut sind sperrige Gegenstände aus Haushalten, die wegen ihres Umfanges oder ihres Gewichtes nicht in die Abfalltonnen passen. Die Sperrgutteile müssen, soweit möglich, in einer zur Abfuhr geeigneten Weise zerlegt werden. Es dürfen keine Schrauben und Nägel überstehen; Glas und Spiegel müssen entfernt werden".

Was gehört zum Sperrmüll Eine beispielhafte Erläuterung von Sperrgutteilen und was nicht dazu gehört.

Eine Wohnungsauflösung kann nicht über die Sperrgutabfuhr durchgeführt werden. awk_Wohnungsauflösung
Um einen ganzen Haushalt zu entrümpeln, ist die Sperrgutsammlung nicht ausgelegt. Für diese Fälle bieten die Entsorgungsfirmen Containerdienste an.

Wenn Sie einen Entrümpler beauftragen möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise!

Wie werden Sie Ihren Sperrmüll los?

  • Verschenken: Noch brauchbare Gegenstände sollten Sie verkaufen oder verschenken (zum Beispiel über Verschenkbörse, ebay, Kleinanzeigen, Flohmärkte) oder an karitative Organisationen geben.
  • Selbst entsorgen: Wer nicht bis zum nächsten Abholtermin warten möchte und/ oder nur kleinere Sperrgutteile zu entsorgen hat, kann diese kostenlos beim Wertstoffhof der Stadt Kerpen abgeben.
  • Sperrgutabholung: wer nicht selber zum Wertstoffhof fahren möchte oder für große Teile, die nicht in den Wagen passen, kann die Sperrgutabholung  in Anspruch nehmen. 

Sperrgutabholung:
Anmelden müssen Sie die Sperrgutabholung direkt bei der Firma Schönmackers Umweltdieste. Und das geht so.

Der Sperrmüll soll an der Grundstücksgrenze am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr bereit stehen. Dabei sollen die Teile für das Müllfahrzeug gut erreichbar sein, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder zu behindern.

Für Gegenstände, die kein Sperrgut oder nicht angemeldet sind, besteht keine Abfuhr- und Beseitigungspflicht. Gleiches gilt für Möbelberge, die aus Wohnungsauflösungen stammen. Diesse Dinge werden stehengelassen und müssen vom Abfallbesitzer ordnungsgemäß zu beseitigen.
Weitere Informationen finden Sie in der Abfallsatzung der Stadt Kerpen unter §17, Abs. 5.

E-Bikes gehören nicht zum Sperrmüll sondern zu Elektrogeräte.

Dieser Haufen wird liegen bleiben!

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So ist es richtig:

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Weitere Informationen und Hintergründe zum Sperrgut.

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