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Abfallwirtschaft
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Benutzungsordnung des Wertstoffhofes

Der Wertstoffhof darf nur von Kerpener Bürgerinnen und Bürgern sowie von ortsansässigen Gewerbebetreibenden, die an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen sind, genutzt werden.
Bitte halten Sie Ihren Personalausweis bzw. einen Wohnsitznachweis bereit und zeigen Sie ihn auf Verlangen vor. Ohne Ausweis oder Wohnsitznachweis ist eine Anlieferung leider nicht möglich!

 

Die Zufahrt zum Wertstoffhof ist gestattet mit:

PKW

awk_Auto-PKW

PKW mit Anhänger

awk_Auto-PKW-Anhänger1   awk_Auto-PKW-Anhänger2

Kombi

awk_Auto-Kombi

Kombi mit Anhänger

awk_Autos-Kombi-Anhänger1   awk_Auto-Kombi-Anhänger2

Van

awk_Auto-Van

Van mit Anhänger

awk_Auto-Van-Anhänger1   awk_Auto-Van-Anhänger2

Transporter

awk_Auto-Transporter

Transporter mit Anhänger

awk_Auto-Transporter-Anhänger1   awk_Auto-Transporter-Anhänger2

                                                                

 

Benutzungsordnung des Wertstoffhofes im Wortlaut.

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