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Abfallwirtschaft
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Eigenkompostierung

Für Eigenkompostierung wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenabschlag auf die Restmülltonne gewährt.

Die Voraussetzungen sind:

  • Die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück muss vollständig, ordnungsgemäß und schadlos erfolgen, d.h., dass keine BF_awk_KomposthaufenBeeinträchtigung des Allgemeinwohls, insbesondere keine Gesundheitsgefahren, hervorgerufen wird.
  • Es dürfen absolut keine kompostierbaren Grünabfälle über die Restmülltonne entsorgt werden.
  • Die Teilnahme an der städtischen Grünabfuhr ist ausgeschlossen.
  • Bei der gleichzeitigen Kompostierung und Nutzung einer Bio-Tonne kann kein Abschlag gewährt werden.

Der Gebührenabschlag für die Restmülltonne beträgt pro Jahr für ein:

    60 l-Gefäß         7,10 €
  120 l-Gefäß        14,10 €
  240 l-Gefäß        28,00 €
1.100 l-Gefäß     128,50 € 

Zur Gewährung eines Abschlages wenden Sie sich bitte an die:

Stadt Kerpen, Amt 20.2 - Steuern und Beiträge,
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Fax: 02237/58-102.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerin:

 

StadtteilNameTelefonE-Mailadresse

Kerpen

Frau Kante 02237/ 58-235

desiree.kante@
stadt-kerpen.de
 

Horrem
Neu Bottenbroich

Herr
Becker

02237/ 58-330

Jens.Becker@
stadt-kerpen.de

Sindorf

Frau Pede

02237/ 58-328

N. N. 
steueramt@stadt-kerpen.de 

Manheim Buir

Frau Foterek

02237/ 58-322

Lisa.Foterek@
stadt-kerpen.de

Türnich Balkhausen Brüggen

Frau Vogt

02237/ 58-331

Natascha.Vogt@
stadt-kerpen.de

Blatzheim
Mödrath

Frau Mexner 02237/ 58-310

Silke.Mexner@
stadt-kerpen.de

Stadt Kerpen, Amt 20.2 - Steuern und Beiträge,
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Fax: 02237/58-102.