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Abfallwirtschaft
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Häufige Fragen

Warum bleiben manchmal gelbe Tonnen/ gelbe Säcke einfach stehen?

Immer noch wird die gelbe Tonne oder der gelbe Sack mit einer Wertstofftonne verwechselt. Die gelben Behälter sind jedoch nur für Verpackungen, genau gesagt: Verkaufsverpackungen.
Folglich bleiben die gelben Sammelbehälter des öftern stehen.
Die häufigsten Irrtümer bei der Befüllung finden Sie hier.

Wie werden die 13 vorgeschriebenen Leerungen der Restmülltonne berechnet?

In der Abfallsatzung ist eine Leerung pro Monat für die graue Restmülltonne vorgeschrieben. Diese 13 Leerungen im Jahr sind aus hygienischen Gründen angeraten. Bezüglich der Gebühren sorgen diese "Pflichtleerungen" häufig für Unklarheit: Sind diese Entlleerungen bereits in den Gebühren enthalten oder nicht?
Die 13 Mindestleerungen der grauen Restmülltonne sind weder in den Behältergebühren enthalten noch als fester Block den Leerungsgebühren zugrunde gelegt!
Es wird ganz einfach jede Leerung der grauen Restmülltonne gezählt. Am Ende des Jahres wird die Gesamtzahl der Abfuhren ermittelt, die Leerungsgebühr errechnet und zusammen mit der Behältergebühr als Abfallgebühr ausgewiesen.

Ob die Vorschrift bezüglich der Pflichtleerungen eingehalten wurde, läßt sich jederzeit durch eine entsprechende Auswertung der Leerungsdaten überprüfen.

Kostet die Biotonne zusätzliche Gebühren?

Nein!!!
Für die Biotonne wird in der Regel keine separate Gebühr erhoben.
Nur in einem Fall verursacht die Biotonne zusätzliche Kosten: wenn die Anzahl der Biotonnen größer ist als die Anzahl der grauen Restmülltonnen.

Zum Beispiel:

Familie Mustermann hat eine 120-l-Restmülltonne und eine 240-l-Biotonne. Die Familie muss keine zusätzliche Gebühr entrichten, da die Anzahl der Biotonnen die Anzahl der Restmülltonnen nicht übersteigt. Das die Biotonne eine größeres Volumen besitzt, ist nicht von Bedeutung.
Grundstücke mit mehreren grauen Restabfallbehältern dürfen entsprechend auch mehrere Biotonnen aufstellen – entsprechend der Anzahl der Restmüllgefäße.

Familie Mustermann hat eine 120-l-Restmülltonne und zwei 240-l-Biotonne. Die Familie muss in diesem Falle für eine Biotonne eine zusätzliche Gebühr entrichten, da die Anzahl der Biotonnen größer ist als die Anzahl der Restmülltonnen.

Weitere Infos zu den Gebühren bei "überzähligen" Biotonnen finden Sie hier.

Werden die Leerungen der Biotonne gezählt?

Nein!
Die Leerungen der Biotonnen werden nicht gezählt und sind auch völlig unabhängig von der Anzahl der Leerungen der grauen Restmülltonne. Selbst wenn Sie Ihre graue Restmülltonne nur 13-mal bereitstellen, können Sie die Biotonne 35-mal entleeren lassen.
Die Abfuhrdaten sind im Entsorgungskalender abgedruckt. An allen diesen Terminen können die braunen Tonnen zur Leerung bereitgestellt werden, ohne dass zusätzliche Gebühren entstehen.

Der Chip, den die braunen Tonnen, genauso wie die grauen Restmülltonnen, erhalten haben, dient einzig dem Zweck der Behälterverwaltung.

Wohin mit Elektrogeräten?

Laut Elektro-Gesetz dürfen seit dem 24. März 2006 Elektrogeräte nicht mehr in die Mülltonne.
Zur Entsorgung der Geräte bestehen in Kerpen zwei Möglichkeiten:

Haus Forst
der Wertstoffhof der Stadt Kerpen
Die Anlage I des Elektro-Gesetzes listet die Kategorien und Geräte auf, die unter das neue Gesetz fallen.
Generell gilt: alle elektrischen Geräte müssen nun abgegeben werden, außer:

Autoradios (sind ein Autobestandteil),
Kochendwasserbereiter und Untertischspeicher (sind fest mit dem Haus verbunden und gehören zu Baumischabfällen).
Achtung:
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen zählen nun zu Elektroabfällen und nicht mehr zum Sondermüll!

Weitere Infos zu der Entsorgung von Elektrogeräten finden Sie hier.