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Inhalt

Der Bürgerbeirat

Der Bürgerbeirat setzt sich wie folgt zusammen:

1. Lambertz, Wilhelm (Vorsitzender)
2. Eßer, Wolfgang (stv. Vorsitzender)
3. Franke, Helmut (stv. Vorsitzender)
4. Moll, Andrea
5. Rüttgers, Kurt
6. Schiffer, Willi
7. Zens, Georg

Ersatzmitglieder:
1. Braun, Gerhard
2. Grosche, Carsten

Warum ist der Bürgerbeirat notwendig?
Die Interessen der Manheimer Bevölkerung finden insbesondere durch eine gewählte Interessenvertretung am besten Berücksichtigung.

Wie setzt sich der Bürgerbeirat zusammen?
Der Bürgerbeirat Manheim besteht aus sieben Personen.
Wie sich in den letzten Jahren auch bereits gezeigt hat, können die Meinungen aller von der Umsiedlung betroffenen Bürgerinnen und Bürger nur dann zum Zuge kommen, wenn sich möglichst viele Interessengruppen des Ortes im Bürgerbeirat wieder finden. Deshalb ist es wichtig, dass sich Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen zur Wahl stellen, wie z.B.
- Eigentümerinnen und Eigentümer
- Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter
- Gewerbetreibende
- Landwirtschaftliche Betriebe
- Vereine
- Kirchen
- Initiativen
- junge Menschen
- alte Menschen
usw.

Welche Aufgaben und Zielsetzungen hat der Bürgerbeirat?
Der Bürgerbeirat soll die mehrheitliche Meinung der Einwohnerinnen und Einwohner Manheims vertreten. Er ist das Bindeglied zwischen Ortsgemeinschaft auf der einen und Verwaltung und Rat auf der anderen Seite.
Durch eine kooperative Problembearbeitung aller an der Umsiedlung Beteiligten wird ein bestmögliches Ergebnis gesichert!
Der Bürgerbeirat kann durch seine Mitarbeit bei Aktionsplänen zur Stärkung des Ortes und der Ortsgemeinschaft beitragen, die Bürgerinnen und Bürger durch Bürgerbriefe, Diskussionsveranstaltungen, Besichtigungsfahrten und Beratungsgespräche informieren und durch ein frühzeitiges Erkennen von Problemen vor Ort zu Lösungen beitragen.

Wie arbeitet der Bürgerbeirat?
Die Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen schafft die Voraussetzungen für die Arbeit des Bürgerbeirates. Sie will die Vertreterinnen und Vertreter des Bürgerbeirates inhaltlich wie methodisch unterstützen, damit diese als „Experten vor Ort“ die Verwaltung in den anstehenden Planungsprozessen beraten und Sie über die Interessen und Anliegen der Umsiedlerinnen und Umsiedler informieren können.
Die Verwaltung wird:
-                     Räumlichkeiten bereitstellen
-                     Sitzungen vorbereiten
-                     die Sitzungen moderieren und koordinieren,
-                     Sachverständige einladen,
-                     Die Terminplanung übernehmen
-                     Den Bürgerinnen und Bürgern geeignete Informationsmaterialien,
                      Dokumente oder Planungsunterlagen an die Hand geben.
 
Die Sitzungen werden grundsätzlich öffentlich sein. Die Bürgerbeiräte werden sich je nach Bedarf treffen.

Welche rechtliche Grundlage hat der Bürgerbeirat?
Die rechtliche Ausgestaltung des Umsiedlungsverfahrens sieht keine konkrete Form der Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor. Gemäß Ratsbeschluss vom 20.06.2006 soll die Beteiligung in Manheim durch einen von den Manheimer Bürgerinnen und Bürgern gewählten Bürgerbeirat sichergestellt werden.
Der Bürgerbeirat soll unmittelbar demokratisch legitimiert sein. Er ist die Vertretung der von der Umsiedlung Betroffenen und sichert, dass die Interessen der zukünftigen Umsiedlerinnen und Umsiedler in der weiteren Planung größtmögliche Geltung erhalten.
Die politischen Entscheidungsträger sind laut Gesetz die Kommunalvertreter der Kolpingstadt Kerpen. Für so genannte Beiräte gibt es keine Rechtsgrundlage, da die Gemeindeordnung nur die Aufgabenverteilung auf Rat, Ausschüsse und Bürgermeister kennt. Von daher können grundsätzlich keine Entscheidungsbefugnisse auf den Bürgerbeirat übertragen werden. Der Bürgerbeirat hat daher die Funktion eines informellen Arbeits- und Beratungsgremiums. 

Weitere Informationen
Die letzte Sitzung des Bürgerbeirates hat am 20.08.2021 stattgefunden, weitere Sitzungen sind zur Zeit nicht geplant.