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Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sindorf 254/ 1. Änderung "Nördlich Heppendorfer Straße"

Ziel der Zweck der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit der Wohnformen so einzuschränken, dass zukünftig nur noch die barrierefreie Wohnform des Bautyps 3 (Bungalow) zur Ausführung kommen kann. Um diese planungsrechtlichen Ziele zu sichern, ist der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erforderlich.


LP BP SI 254/1.Änderung
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
19.12.2017

 

 

Ansprechpartner/in:

Frau Claudia Dieken
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-431

Fax:
02237/589-431

E-Mail:

Raum:
231

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.