Der Begriff Hausmüll umfasst alle Abfälle, die in einem normalen Haushalt anfallen. Zur Entsorgung dieser Abfälle stehen die grauen Restmüllbehälter zur Verfügung. Die graue Restmülltonne ist Ihr ganz normaler Abfallbehälter. Das heißt, alle Abfälle, die nicht zwecks Wiederverwertung oder weil sie giftig sind, aussortiert werden müssen, gehören in diese graue Tonne.
Nicht zum allgemeinen Hausmüll gehören die Abfallbestandteilen, die gem. der Abfallbeseitigungssatzung aussortiert werden müssen.
Restmülltonne: Größen, Kosten, Abfuhrtage
Hier bekommen Sie die Restmülltonne: Anmeldungen, Abmeldungen, Austausch, Ummeldung
Was darf in die Restmülltonne?
Weitere Informationen und Hintergründe: Das Zählsystem, der Abfuhrrhythmus u.v.m.
Gebührensatzung
Zuständigkeit für die Verwaltung der Abfallgefäße für Restmüll, Biomüll u. Papierabfall:
Zuständigkeit der Kolpingstadt Kerpen
- Aufstellung (Neulieferungen / Zusatzvolumen)
- Abzug (Behälter werden nicht mehr benötigt)
- Volumenänderungen (größere oder kleinere Tonnen werden gewünscht)
- Diebstahlersatz (Behälter ist nach der Leerung verschwunden)
Zuständigkeit der Firma Schönmacker
- Austausch defekter Tonnen (Risse im Korpus, Deckel abgerissen, Bolzen bzw. Räder fehlen)
- defekte Transponder (Info-Aufkleber auf Ihrer Tonne, dass die Leerung nicht möglich war)
- Tonnen, die ins Leerungsfahrzeug gefallen sind
Wenden Sie sich in diesen Belangen bitte an die Hotline: 0800 / 174 74 74