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Inhalt
Die Stadt Kerpen erhebt für die Abfuhr und Entsorgung von Klärschlamm aus Klärgruben (Kleinklärwerke, Sickergrube etc.) eine Gebühr.
Wie wird diese Gebühr berechnet?
Die Gebührenberechnung beinhaltet zwei Parameter:
1. Abgefahrene Menge
2. Grad der Verschmutzung
Anhand dieser Umstände errechnet sich die Gebühr.
Rechenbeispiel: Gebühr nach Verschmutzungsgrad X Abgefahrene Menge
Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen beträgt bei abflußlosen Gruben sowie Kleinkläranlagen, soweit sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, mit einem CSB-Gehalt (roh) des zu entsorgenden Abwassers:
- CSB bis zu 2.000 mg/L* = 23,96 Euro je m³
- CSB zwischen 2.000 und 30.000 mg/L* = 40,56 Euro je m³
- CSB über 30.000 mg/L* = 58,36 Euro je m³
*Werte gemessen in einem Küvettentestverfahren
- Überwachungsgebühr für Grundstücksentwässerungsanlagen auf Grundstücken, für die die Stadt Kerpen gem. § 53 Abs. 4 LWG von der Entsorgung freigestellt ist, beträgt je Kleinkläranlage und Untersuchung = 70,58 Euro je m³
Der Verschmutzungsgrad wird durch die Fachkräfte des Verbandsklärwerkes Kenten festgestellt. Die abgefahrene Menge ergibt sich aus dem Protokoll des Entsorgungsunternehmens Schönmackers.
Wann kann der "Schlamm" abgefahren werden?
Die Terminvereinbarung treffen Sie direkt mit der Fa. Schönmackers Umweltdienste unter Tel. 02237 / 5908-0.
An wen muss gezahlt werden?
Die anfallenden Gebühren werden durch Bescheid festgesetzt. Die Abrechnung mit dem Entsorgungsunternehmen und dem Klärwerk Kenten übernimmt die Stadt Kerpen.
Links:
www.schoenmackers.de
www.erftverband.de