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Inhalt
Gaststättenerlaubnis
Sachbearbeiterin
- Allgemeine Informationen zur Gaststättenerlaubnis:
Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. - Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Antrag nach Vordruck
- Führungszeugnis - Belegart 0 - erhältlich im Bürgerbüro
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Belegart 9 - erhältlich im Bürgerbüro
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitz-Finanzamts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse der Wohnsitzgemeinde
- Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unter www.vollstreckungsportal.de für die Zeit ab 2013. Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführenden als auch für die juristische Person einzureichen.
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Infektionsschutzgesetz
- Nachweis der Industrie- und Handelskammer über die lebensmittelrechtliche Unterrichtung
- Drei Abzeichnungen aus der Flurkarte über das Betriebsgrundstück. Diese sind unter Angabe des Verwendungszwecks schriftlich beim Katasteramt anzufordern.
- Drei Grundrisszeichnungen - Maßstab 1:100
- Nutzflächenberechnung
- Pacht- oder Mietvertrag
- Stellungnahme des Veterinäramtes
- Gebührenrahmen:
je nach Aufwand 150,00 € bis 3.000,00 € - Rechtliche Grundlagen:
Gaststättengesetz (GastG), Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Antrag auf Erteilung Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft
Vorübergehende Gestattung:
Veranstaltungsleitfaden: Ausschankerlaubnis
Sachbearbeiterin
Zur Abgabe (Verkauf) von alkoholischen Getränken bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine vorübergehende Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich. Diese benötigen Sie nicht, wenn ein Ausschank von alkoholischen Getränken nicht vorgesehen ist. Die Gestattung sollte spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.
Gebühren: 30,- € bis 600,- € je Tag
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetrieb