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Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der z. Z. gültigen Fassung wurden mehrere Straßen bzw. Straßenteilstücke für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Den gesamten Wortlaut der Bekanntmachung erfahren Sie hier.

22.01.2004