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G e b ü h r e n

für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c GewO gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
vom 03.07.2001 (gültig ab 01.01.2008)

Die Gebühr ist bei Antragseingang fällig

Tarifstelle    Gegenstand
12                   Gewerberechtliche Angelegenheiten (Ausübung des Gewerbes)
12.10             Makler, Bauträger, Baubetreuer, Anlageberatung
12.10.1          Erlaubnis zur Ausübung des Makler-, Bauträger- und Baubetreuungsgewerbes und der Anlageberatung (§ 34 c Abs. 1 und 2 GewO) 

Gebührenrahmen: 200,00 €  - 3.500,00 €


  • Grundgebühr je Antrag: 120,00 €

zuzüglich bei

  • Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über
    • Grundstücke - 340,00 €
    • grundstücksgleiche Rechte - 220,00 €
    • Wohnräume - 340,00 €
    • gewerbliche Räume - 340,00 €
    • Darlehen - 460,00 €
  • Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von
    • Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft - 120,00 €
    • ausländischen Investmentanteilen - 120,00 €
    • sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen - 80,00 €
    • verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft - 80,00 €
  • Anlageberatung - 80,00 €
  • Bauträger - 600,00 €
     
  • Baubetreuer - 600,00 €

Somit bei Genehmigung sämtlicher Tätigkeiten - 3.500,00 €

Ausstellung einer Ersatzurkunde: 25,00 €