Telefonzentrale
02237/58-0
stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
ÖPNV - Busse und Bahnen
Alle Infos für das Stadtgebiet
Kerpen auf einen Blick
Rundgänge
Kindertageseinrichtungen
Stadtbroschüre:
PDF-Download
online FlipBook
• Anliegenmelder
• Anregungen, Kritik
Zukunftsensemble
Schloss Türnich
Koordinationsstelle gegen
Kinderarmut in Kerpen
Rund um Adolph Kolping
Kolpingstiftung
Amt für Tiefbau und Grünflächen (interaktiv)
Amt für Tiefbau und Grünflächen (pdf)
Grundstücksangebote:
• städtische Baugrundstücke
• Baugebiet Lechenicher Weg
• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
G e b ü h r e n
für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c GewO gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
vom 03.07.2001 (gültig ab 01.01.2008)
Die Gebühr ist bei Antragseingang fällig
Tarifstelle Gegenstand
12 Gewerberechtliche Angelegenheiten (Ausübung des Gewerbes)
12.10 Makler, Bauträger, Baubetreuer, Anlageberatung
12.10.1 Erlaubnis zur Ausübung des Makler-, Bauträger- und Baubetreuungsgewerbes und der Anlageberatung (§ 34 c Abs. 1 und 2 GewO)
Gebührenrahmen: 200,00 - 3.500,00
- Grundgebühr je Antrag: 120,00
zuzüglich bei
- Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über
- Grundstücke - 340,00
- grundstücksgleiche Rechte - 220,00
- Wohnräume - 340,00
- gewerbliche Räume - 340,00
- Darlehen - 460,00
- Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von
- Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft - 120,00
- ausländischen Investmentanteilen - 120,00
- sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen - 80,00
- verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft - 80,00
- Anlageberatung - 80,00
- Bauträger - 600,00
- Baubetreuer - 600,00
Somit bei Genehmigung sämtlicher Tätigkeiten - 3.500,00
Ausstellung einer Ersatzurkunde: 25,00