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Amt für Tiefbau und Grünflächen (interaktiv)
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Grundstücksangebote:
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• Baugebiet Lechenicher Weg
• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
Bitte beachten Sie unbedingt:
- Eine Geburtsurkunde oder Ablichtung aus dem Geburtsregister stellt das Standesamt des Geburtsortes aus (den Geburtsort bitte genau angeben, da Kerpen aus mehreren früheren Gemeinden besteht).
- Eine Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem früheren Familienbuch wird nur dort ausgestellt, wo die Ehe geschlossen wurde.
- Eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
- Eine Sterbeurkunde stellt nur das Standesamt des Sterbeortes aus.
Nach Ablauf einer bestimmten Aufbewahrungsfrist werden die Urkunden an das historische Archiv abgegeben:
- die Sterberegister nach 30 Jahren
- die Eheregister nach 80 Jahren
- die Geburtenregister nach 110 Jahren
Sollten Sie Auskünfte aus diesen Registern benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das historische Archiv:
historisches-archiv@stadt-kerpen.de
In allen anderen Fällen können Sie vereinfacht über das Online-Portal Urkunden bestellen:
Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden
Die Urkunden werden Ihnen dann per Post zugestellt. Sollten Sie Fragen zum Bestellvorgang haben, wenden Sie sich während der telefonischen Sprechzeiten an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Gebühren:
Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art und gleichzeitig ausgestellt 5,00 Euro.