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Was Sie auch noch wissen sollten

Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten ~Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift~ an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen, an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden.

Auskunft über Alters- und Ehejubiläen darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk nur nach Ihrer EINWILLIGUNG erteilen.

Eine Datenweitergabe an Adressbuchverlage, ausschließlich zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern, bei der eine Verknüpfung mit anderen personenbezogenen Daten nicht zulässig ist, darf nur erfolgen, sofern Sie zuvor schriftlich Ihre Einwilligung erteilt haben.

Soweit die Datenweitergabe nur nach Einwilligung erfolgen darf, können Sie diese verweigern bzw. eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Auch im Zusammenhang mit der Erteilung oder dem Widerruf der Einwilligung dürfen Ihnen keine Kosten auferlegt werden.

Von Ihren Widerspruchsrechten und der Möglichkeit zur Erteilung von Einwilligungen können Sie bei der Anmeldung durch Erklärung auf gesondertem Formular oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen. Für mit angemeldete Familienangehörige erhalten Sie entsprechende Formulare von der Meldebehörde. Die Erklärungen können aber auch ohne die Verwendung eines Vordrucks zu jeder Zeit abgegeben werden.