Telefonzentrale
02237/58-0
stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
ÖPNV - Busse und Bahnen
Alle Infos für das Stadtgebiet
Kerpen auf einen Blick
Rundgänge
Kindertageseinrichtungen
Stadtbroschüre:
PDF-Download
online FlipBook
• Anliegenmelder
• Anregungen, Kritik
Zukunftsensemble
Schloss Türnich
Koordinationsstelle gegen
Kinderarmut in Kerpen
Rund um Adolph Kolping
Kolpingstiftung
Amt für Tiefbau und Grünflächen (interaktiv)
Amt für Tiefbau und Grünflächen (pdf)
Grundstücksangebote:
• städtische Baugrundstücke
• Baugebiet Lechenicher Weg
• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rundfunkgebührenbefreiung haben sich zum 01.04.2005 geändert.
Zuständig für die Befreiung ist nun die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).
Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie weiterhin auch im Bürgerbüro.
Ob die Befreiungsvoraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, können Sie auf der Internetseite der GEZ (www.gez.de unter Gebühren und Befreiung) nachlesen.