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Wappen Stadt Kerpen
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Aufgrund des Neubau der B 477 n – Ortsumgehung Blatzheim – ist beabsichtigt, einen Stre-ckenabschnitt der L 276 zwischen Dürener Straße und der jetzigen Kreuzung B 477 n / L 276 gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW einzuziehen, da kein öffentli-ches Verkehrsbedürfnis mehr besteht.

Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes NRW ist die Absicht der Teileinziehung mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen. Gegen die beabsichtigte Einziehung können Anregungen und Bedenken während den Öffnungszeiten bei der Stadt Kerpen, Rathaus, Jahnplatz 1, Zimmer 272 geltend gemacht werden.

Kerpen, den 
01.07.2004

Valkysers, Bürgermeister

01.07.2004