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Inhalt
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 296 „Gleisdreieck“ im Stadtteil Horrem gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Zentrum des Stadtteiles Horrem nördlich der Bahnlinie Köln-Aachen. Den Kern des Plangebietes bildet eine derzeit als Baustelleneinrichtung sowie Brache genutzte Fläche zwischen der südlich angrenzenden Bahnlinie Köln-Aachen dem nordwestlich angrenzenden Straßenzug Meisenberg, sowie der westlich angrenzenden Bahnlinie / Bahnsteiganlage „Bedburger Gleis“ der DB-AG.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes Nr. 296 „Gleisdreieck“ ist es, auf den derzeit unternutzten Flächen des Gleisdreieckes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Gewerbegebietes mit P + R –Parkhaus zu schaffen.
Für den Bebauungsplan Nr. 296 „Gleisdreieck“ ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Der Umweltbericht ist nach § 2a BauGB in der Begründung enthalten.
Der Bebauungsplan mit der Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit
vom 19.07.2004 bis einschließlich 24.09.2004
(Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 " Stadtplanung, Stadtentwicklung , Bauen ", öffentlich aus. Rücksprache zum Bebauungsplan Nr. 296 „Gleisdreieck“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 231 möglich - Ansprechpartner ist Herr Meier (zuständiger Bezirksingenieur). Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.
Kerpen, den 06.07.2004 |
Valkysers, Bürgermeister |