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Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 294 „ZOB- Bahnhof“ im Stadtteil Horrem gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Zentrum des Stadtteils Horrem südlich der Bahnlinie Köln-Aachen. Den Kern des Plangebietes bildet der Bahnhofsvorplatz, die Josef-Bitschnau-Straße sowie angrenzende Flächen.

Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Das Ziel des Bebauungsplanes Nr. 294 „ZOB-Bahnhof“ ist es, auf den derzeit untergenutzt bebauten Fläche westlich des Bahnhofvorplatzes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines zentralen Omnibusbahnhofes zu schaffen. Hierzu ist zudem der jetzige Verlauf der Josef-Bitschnau-Straße zu verlegen.

Für den Bebauungsplan Nr. 294 „ZOB-Bahnhof“ ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Der Umweltbericht ist nach § 2a BauGB in den Begründung enthalten.

Der Bebauungsplan mit der Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit

vom 19.07.2004 bis einschließlich 24.09.2004

(Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 " Stadtplanung, Stadtentwicklung , Bauen ", öffentlich aus. Rücksprache zum Bebauungsplan Nr. 294 „ZOB-Bahnhof“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 231 möglich - Ansprechpartner ist Herr Meier (zuständiger Bezirksingenieur). Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
06.07.2004

Valkysers, Bürgermeister

06.07.2004