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Inhalt
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 beschlossen, die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bahnhof Horrem“ im Stadtteil Horrem gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Zentrum Horrems.
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bahnhof Horrem“ ist es, im Zuge der Umplanung des Bahnhofumfeldes Horrem folgende Änderungen vorzunehmen:
- Änderung der Straße „Meisenberg“ und „Josef-Bitschnau-Straße“ von Gemeindestraße in innerörtliche Straße mit verkehrswichtiger Bedeutung als Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz.
- Änderung von Verkehrsflächen und Bahnanlagen im Bereich Gleisdreieck zu Verkehrsflächen Widmung Parkhaus.
- Änderung von Verkehrsflächen und Bahnanlagen im Bereich Gleisdreieck zu gewerblicher Bauflächen.
- Änderung von Bahnanlagen und Wohnbaufläche im Bereich Bahnhofsvorplatz in Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel.
Der Bebauungsplan mit der Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom
19.07.2004 bis einschließlich 24.09.2004
(Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 " Stadtplanung, Stadtentwicklung , Bauen ", öffentlich aus. Rücksprache zum Bebauungsplan 36. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bahnhof Horrem“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 231 möglich - Ansprechpartner ist Herr Meier (zuständiger Bezirksingenieur) Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.
Kerpen, den 06.07.2004 |
Valkysers, Bürgermeister |