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Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger/innen bestimmte für sie/ihn kostenfreie ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme dienen Untersuchungsberechtigungsscheine. Die Arztwahl ist frei.

Voraussetzung ist, daß die Berufsanfängerin  bzw. der Berufsanfänger

  • im Stadtgebiet Kerpen mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
  • zum Zeitpunkt der Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • die Beschäftigung innerhalb der nächsten 9 Monate aufnimmt. 

Eine persönliche Vorsprache oder die des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin ist erforderlich.

Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro und ist kostenlos.

Bei der Antragstellung ist die Vorlage des Personalausweises/Reisepasses erforderlich.