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Inhalt
Untersuchungsberechtigungsschein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger/innen bestimmte für sie/ihn kostenfreie ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme dienen Untersuchungsberechtigungsscheine. Die Arztwahl ist frei.
Voraussetzung ist, daß die Berufsanfängerin bzw. der Berufsanfänger
- im Stadtgebiet Kerpen mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
- zum Zeitpunkt der Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- die Beschäftigung innerhalb der nächsten 9 Monate aufnimmt.
Eine persönliche Vorsprache oder die des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin ist erforderlich.
Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro und ist kostenlos.
Bei der Antragstellung ist die Vorlage des Personalausweises/Reisepasses erforderlich.