Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.07.2004 folgenden Beschluss gefasst:
Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses bestätigt der Stadtrat das vom Bürgermeister festgestellte Ergebnis:
Verwaltungs- Vermögens- Insgesamt Haushalt Haushalt DM DM DM ________________________________________________
a) bereinigte Soll- Einnahmen 197.105.240,02 65.997.134,76 263.102.374,78
b) bereinigte Soll- Ausgaben 197.105.240,02 65.997.134,76 263.102.374,78 _________________________________________________
c) Soll-Fehlbetrag -,-- -,-- -,-- ==========================================
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, dem Bürgermeister Entlastung gemäß § 94 Abs. 1 GO NW für die Jahresrechnung 2001 zu erteilen.
Aufgrund des § 94 Abs. 2 GO NW werden die vorstehenden Abschlusszahlen sowie der Entlastungsbeschluss des Stadtrates der Stadt Kerpen hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnung 2001 mit Rechenschaftsbericht der Stadt Kerpen liegen in der Zeit vom 02.08.-10.08.2004 im Rathaus Kerpen, Jahnplatz 1, Zimmer 141, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Kerpen, 16.07.2004 In Vertretung: Peter Knopp Erster Beigeordneter
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