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Inhalt
Am 8. November 2004 findet die Wahl des Senioren-/Seniorinnenbeirates der Stadt Kerpen statt. Zu wählen sind je nach Stadtteil zwischen einem bzw. einer Seniorenvertreter/in und drei Seniorenvertreter/innen.
Nach § 9 der Wahlordnung vom 13.07.2004 für den Senioren-/Seniorinnenbeirat der Stadt Kerpen fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Senioren-/Seniorinnenbeirates der Stadt Kerpen auf.
Wahlberechtigt und wählbar ist jede/r Kerpener Bürger/in, im Sinne der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, der/die am Wahltag
- das 60. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnung im jeweiligen Wahlbezirk gemeldet ist.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 5 Wahlberechtigten aus dem Wahlbezirk des/der Bewerbers/in unterstützt werden. Für die Wahlvorschläge und die Unterstützungsunterschriften sind Formblätter zu verwenden, die ab sofort im Amt für Jugend und Familie, Abt. 23.3, Raum 24 bzw. 17 während der Dienststunden montags bis donnerstags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr ausgegeben werden.
Die Wahlvorschläge mit den Unterstützungsunterschriften sind spätestens bis zum 27.08.2004 (Ausschlussfrist) beim Wahlleiter der Stadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Raum 17 einzureichen.
Die Formblätter für die Wahlbewerber/innen müssen in prüffähiger Schreibweise Name, Vornahme, Geburtsdatum Anschrift und Beruf sowie die eigenhändige Unterschrift des/der Bewerbers/in enthalten. Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften müssen ebenfalls in prüffähiger Schreibweise ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben sein. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Die Tätigkeit im Senioren-/Seniorinnenbeirat ist mit einer gleichzeitigen Tätigkeit als Ratsmitglied oder als sachkundige/r Bürger/in in den Ausschüssen des Rates der Stadt Kerpen unvereinbar. Infolgedessen sind Ratsmitglieder der Stadt Kerpen sowie auch sachkundige Bürger/innen in Ausschüssen des Rates der Stadt Kerpen nicht wählbar.
Gewählte Seniorenvertreter/innen, die während der Amtsperiode im Senioren-/Seniorinnenbeirat Ratsmitglied oder sachkundige/r Bürger/in eines Ausschusses der Stadt Kerpen werden, scheiden aus dem Senioren-/Seniorinnenbeirat aus.
In jedem Wahlkreis muss die Zahl der zugelassenen Wahlvorschläge jeweils mindesten um 1 größer sein als die Zahl der zu wählenden Seniorenvertreter/in, andernfalls findet in dem betreffenden Wahlkreis keine Wahl der Seniorenvertreter/innen für den Senioren-/Seniorinnenbeirat statt.
Die Wahlbewerber/innen sind auf einem Stimmzettel je Wahlkreis in alphabetischer Reihenfolge mit Namen, Vornamen, Beruf, Straße und Hausnummer aufzuführen.
Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.
Findet in einem Wahlkreis mangels der erforderlichen Anzahl von Bewerbern/Bewerberinnen (s. § 11 Ziff. 1 Wahlordnung) keine Wahl statt, so beruft der Wahlleiter die verfügbaren namentlich genannten Bewerber/innen des Wahlkreises als Seniorenvertreter/innen in den Senioren-/Seniorinnenbeirat.
Kerpen, den 27.07.2004 |
In Vertretung Peter Knopp, Wahlleiter |