Telefonzentrale
02237/58-0
stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
ÖPNV - Busse und Bahnen
Alle Infos für das Stadtgebiet
Kerpen auf einen Blick
Rundgänge
Kindertageseinrichtungen
Stadtbroschüre:
PDF-Download
online FlipBook
• Schadensmeldung
• Anregungen, Kritik
• Ideenbörse
Zukunftsensemble
Schloss Türnich
Koordinationsstelle gegen
Kinderarmut in Kerpen
Rund um Adolph Kolping
Kolpingstiftung
Amt für Tiefbau und Grünflächen (interaktiv)
Amt für Tiefbau und Grünflächen (pdf)
Grundstücksangebote:
• städtische Baugrundstücke
• Baugebiet Lechenicher Weg
• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
Bescheinigungen
Wenn Sie in Kerpen gemeldet sind, können Sie auf Antrag Bescheinigungen über Daten aus dem Melderegister zu ihrer Person erhalten. Diese werden bei Vorsprache sofort ausgestellt. Den Personalausweis/Reisepass bitte nicht vergessen. Da die Inhalte der Bescheinigungen dem Datenschutz unterliegen, können sie Dritten (auch Familienangehörigen) nur mit schriftlicher Vollmacht ausgehändigt werden.
-
Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis Ihres Wohnsitzes. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft Ihrer persönlichen Daten aus dem Melderegister. Sie können die Bescheinigungen persönlich oder durch eine/n Bevollmächtigte/n (bitte mit Vollmacht) im Bürgerbüro beantragen.
-
Aufenthaltsbescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung ist ähnlich der Meldebescheinigung. Diese enthält aber weitergehende Daten, wie z.B. Familienstand und Nationalität. Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie z.B. für die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt.
-
Haushaltsbescheinigung
Eine Haushaltsbescheinigung benötigen Sie z.B. für die Beantragung von Kindergeld beim Arbeitsamt. In der Haushaltsbescheinigung werden Ihre im Antrag gemachten Angaben in Bezug auf die im Haushalt lebenden Personen von der Meldebehörde bestätigt.
-
Lebensbescheinigung
Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, erforderlich sein. Eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigen Sie für die Eintragung von Kindern in Ihrer Lohnsteuerkarte, wenn diese nicht in Ihrer Wohnung gemeldet sind.
Gebühren
Die Gebühr für eine Meldebeschenigung beläuft sich auf 9,-- €. Für Rentenzwecke oder für das Jobcenter ist sie gebührenfrei, sofern Sie entsprechende Nachweise erbringen.
Die Aufenthaltsbescheinigung kostet ebenfalls 9,-- €.
Haushaltsbescheinigungen und Lebensbescheinigungen werden kostenlos ausgestellt.