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Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
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Inhalt

1. Allgemeine Information:
Eine Verpflichtungserklärung (auch Besuchseinladung genannt) ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung des öffentlichen Rechts und wird abgegeben, um einem visapflichtigen Gast aus dem Ausland die Einreise ins Bundesgebiet zu Besuchszwecken zu ermöglichen.

Das Datenblatt sowie die Anlage zum Datenblatt erhalten Sie im Rathaus an der Information, in den Servicestellen des Bürgerbüros sowie demnächst auch zum Download auf dieser Internetseite bzw. unter "Formulare" auf der Internetstartseite.

Die Servicestellen des Bürgerbüros finden Sie in:

Horrem Sozio-Kulturelles-Zentrum,Mittelstraße,
geöffnet dienstags von 15.00 – 18.00 Uhr
 
Buir Katholische Pfarrheim, Kirchenstraße 49,
geöffnet dienstags von 15.00 – 18.00 Uhr
 

Türnich/
Balkhausen/
Brüggen

Brinkmannhaus, Heerstraße 314,
geöffnet donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr
 
Sindorf   Katholisches Pfarrzentrum, Kerpener Straße 36,
geöffnet dienstags von 15.00 – 18.00 Uhr
      

2. Gebühren:
Verpflichtungserklärung:  25 €

3. Rechtliche Grundlagen:
Aufenthaltsgesetz
Gebührenverordnung zum Aufenthaltsgesetz