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Inhalt
1. Allgemeine Information: Türnich/
Eine Verpflichtungserklärung (auch Besuchseinladung genannt) ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung des öffentlichen Rechts und wird abgegeben, um einem visapflichtigen Gast aus dem Ausland die Einreise ins Bundesgebiet zu Besuchszwecken zu ermöglichen.
Das Datenblatt sowie die Anlage zum Datenblatt erhalten Sie im Rathaus an der Information, in den Servicestellen des Bürgerbüros sowie demnächst auch zum Download auf dieser Internetseite bzw. unter "Formulare" auf der Internetstartseite.
Die Servicestellen des Bürgerbüros finden Sie in:
Horrem
Sozio-Kulturelles-Zentrum,Mittelstraße,
geöffnet dienstags von 15.00 – 18.00 Uhr
Buir
Katholische Pfarrheim, Kirchenstraße 49,
geöffnet dienstags von 15.00 – 18.00 Uhr
Balkhausen/
BrüggenBrinkmannhaus, Heerstraße 314,
geöffnet donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr
Sindorf
Katholisches Pfarrzentrum, Kerpener Straße 36,
geöffnet dienstags von 15.00 – 18.00 Uhr
2. Gebühren:
Verpflichtungserklärung: 25 €
3. Rechtliche Grundlagen:
Aufenthaltsgesetz
Gebührenverordnung zum Aufenthaltsgesetz