Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

Gebührenübersicht für Aufenthaltsgenehmigungen

  1. Gebührenbefreiung:
    Keine Gebühren für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen fallen an für Staatsangehörige der EG sowie ihre Ehegatten und Verwandte in auf- und absteigender Linie, Ehegatten und minderjährige Kinder Deutscher sowie Elternteile minderjähriger Deutscher.
    Ebenfalls sind von der Gebührenpflicht Empfänger von Sozialhilfe befreit, sofern der Lebensunterhalt ausschließlich durch die Sozialhilfe bestritten wird

  2. Gebührenermäßigung:
    Gebühren können auf Antrag ermäßigt werden für Bezieher von Arbeitslosenhilfe oder wenn es sonst mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse geboten ist (z.B. bei ergänzendem Sozialhilfebezug).

  3. Gebühren:

    Für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung sind mit Ausnahme der unter Nummer 1 und 2 genannten Befreiungs- oder Ermäßigungsgründen folgende Gebühren zu entrichten:
    • Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlabnis
      bis zu 1 Jahr: 50 €
    • Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
      über 1 Jahr: 60 €
    • befristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
      bis zu 3 Monaten: 15 €
      von mehr als 3 Monaten: 30 €
    • Niederlassungserlaubnis für Minderjährige: 25 €
    • Niederlassungserlaubnis für Erwachsene: 85 €
    • Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung: 20 €
    • Übertrag von Aufenthaltstitel: 10 €
    • Abgabe einer Verpflichtungserklärung: 25 €
    • Verlängerung eines Schengenvisums auf 3 Monate: 60 €

Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger werden erhoben in Höhe der Hälfte der oben genannten Gebühren (mit Ausnahme der Gebühr für die Niederlassungserlaubnis für Minderjährige)