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Inhalt
Gebührenübersicht für Aufenthaltsgenehmigungen
-
Gebührenbefreiung:
Keine Gebühren für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen fallen an für Staatsangehörige der EG sowie ihre Ehegatten und Verwandte in auf- und absteigender Linie, Ehegatten und minderjährige Kinder Deutscher sowie Elternteile minderjähriger Deutscher.
Ebenfalls sind von der Gebührenpflicht Empfänger von Sozialhilfe befreit, sofern der Lebensunterhalt ausschließlich durch die Sozialhilfe bestritten wird -
Gebührenermäßigung:
Gebühren können auf Antrag ermäßigt werden für Bezieher von Arbeitslosenhilfe oder wenn es sonst mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse geboten ist (z.B. bei ergänzendem Sozialhilfebezug). -
Gebühren:
Für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung sind mit Ausnahme der unter Nummer 1 und 2 genannten Befreiungs- oder Ermäßigungsgründen folgende Gebühren zu entrichten:
- Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlabnis
bis zu 1 Jahr: 50 € - Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
über 1 Jahr: 60 € - befristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
bis zu 3 Monaten: 15 €
von mehr als 3 Monaten: 30 € - Niederlassungserlaubnis für Minderjährige: 25 €
- Niederlassungserlaubnis für Erwachsene: 85 €
- Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung: 20 €
- Übertrag von Aufenthaltstitel: 10 €
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung: 25 €
- Verlängerung eines Schengenvisums auf 3 Monate: 60 €
Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger werden erhoben in Höhe der Hälfte der oben genannten Gebühren (mit Ausnahme der Gebühr für die Niederlassungserlaubnis für Minderjährige)