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Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 beschlossen, den Bebauungsplan TÜ 246 / 1. Änderung „Gewerbegebiet Ville“ Stadtteil Türnich gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich des Bebauungsplanes ist identisch mit dem Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan TÜ 246 „Gewerbe-/Industriegebiet Ville im Stadtteil Kerpen-Türnich.

Das Plangebiet liegt mit den überwiegenden Flächen nördlich des Industriegebietes II – Heisenbergstraße – im Stadtteil Kerpen-Türnich und erstreckt sich, mit seinen z.T. erschlossenen Bauflächen (Röntgenstraße, Geigerstraße) westlich, nördlich und südlich in die schon rekultivierten Flächen des ehemaligen Tagebaus Frechen. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen.

Das Ziel des Bebauungsplanes TÜ 246 / 1. Änderung „Gewerbe-/ und Industriegebiet Ville“ ist es, die Festsetzungen des Bebauungsplanes, teilweise die Verkehrsflächen und teilweise festgesetzte Ausgleichsflächen den geänderten Anforderungen und Bedürfnissen, auch im Hinblick einer Vermarktung der Grundstücke an Gewerbetreibende, anzupassen.
Die grundlegende Konzeption des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes soll dabei nicht verändert werden.

Für den Bebauungsplan TÜ 246 / 1. Änderung „Gewerbe- / und Industriegebiet Ville“ ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Der Bebauungsplan mit der Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit

vom 20.09.2004 bis einschließlich 27.10.2004

(Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 " Stadtplanung, Stadtentwicklung , Bauen ", öffentlich aus.

Rücksprache zum Bebauungsplan BP 246 / 1. Änderung „Gewerbe- / und Industriegebiet Ville“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 221 möglich - Ansprechpartner ist Herr Fuhs (zuständiger Bezirksingenieur) Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
08.09.2004

Valkysers, Bürgermeister

08.09.2004