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Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Stiftstraße / Filzengraben“ im Stadtteil Kerpen gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

Die 47. Änderung des Flächenutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Inhalt der 47. Änderung ist eine derzeit im verbindlichen FNP (1. Änderung) der Stadt Kerpen dargestellte

Gemischte Baufläche               in Wohnbaufläche

zu ändern.

Der Wirkungsbereich der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Stiftstraße / Filzengraben“ befindet sich im Zentrum des Stadtteils Kerpen und umfasst grob begrenzt den Blockinnenbereich im Straßeneck der Straßen

  • Stiftsstraße
  • Vinzenzstraße und
  • Filzengraben

Die Abgrenzung des Wirkungsbereichs ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen.

Ziel und Zweck der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, diese Flächen mit in weiten Bereichen desolater Bausubstanz, Überfrachtungen und den aufgegebenen, teilweise unverträglichen Nutzungen, den heutigen städtebaulichen Zielvorstellungen und dem vorhandenen Wohnumfeld, als Wohnbauflächen auszuweisen.

Vorstehender Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht.

Kerpen, den 
08.09.2004

Valkysers, Bürgermeister

08.09.2004